1. Anerkennung der Teilnahmebedingungen
Mit der Teilnahme an dem von RADIO BOB! veranstalteten Gewinnspiel erkennt der Teilnehmer ausdrücklich und verbindlich die nachfolgenden Teilnahmebedingungen an.
2. Teilnahmeberechtigung
Teilnahme- und gewinnberechtigt sind nur natürliche Personen ab 18 Jahren. Von der Teilnahme ausgeschlossen sind:
- alle Mitarbeiter von RADIO BOB! sowie der Gewinnspielpartner und alle sonstigen Personen, welche mit der Durchführung der Aktion beschäftigt sind oder waren und
bezüglich der vorgenannten Personen Angehörige ersten und zweiten Grades sowie Ehegatten, Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz oder in eheähnlicher Gemeinschaft.
3. Spielzeitraum
RADIO BOB! veranstaltet vom 07.02.2025 bis voraussichtlich 28.02.2025, 9 Uhr das Gewinnspiel "Wacken Wecker". Für den Fall einer Spiel-Verlängerung, gibt RADIO BOB! dies sowohl onAir als auch online bekannt.
4. Modus, Bekanntgabe des Gewinners
Das Gewinnspiel wird auf der RADIO BOB!-Webseite (www.radiobob.de) vorgestellt. Die Teilnahme ist ausschließlich über das Telefon möglich.
Während des Spielzeitraums klingelt der so genannten "Wacken Wecker", deutlich als "Wacken Wecker" gekennzeichnetes ein Audio-Element mit Klingel-Geräusch und Anruf-Hinweis, im Programm (Simulcast-/Live-Stream über alle Übertragungswege) von RADIO BOB!. Immer wenn der "Wacken Wecker" im Programm klingelt, werden die Telefonleitungen für das Gewinnspiel freigeschaltet und alle Hörer können über die Telefonnummern 069/427313131 (national) oder 0431/986 99999 (für RADIO BOB! rockt Schleswig-Holstein) teilnehmen. Es können jedoch von allen Teilnehmern beide Telefonnummern genutzt werden.
Erst wenn der "Wacken Wacker" auf allen Übertragungswegen und -wellen im Programm ausgespielt wurde, gehen die Moderatoren an das Telefon und wählen willkürlich eine Leitung aus, um einen Teilnehmer für den Lostopf auszuwählen. Dadurch wird ein eventueller Zeitversatz durch unterschiedliche Ausspielwege des Programms ausgeglichen.
Die Spielrunde ist erst dann beendet, wenn das aufgezeichnete Gespräch im laufenden Programm von RADIO BOB! zu hören ist oder der Gewinner ausdrücklich über seinen Einzug in den Lostopf von einen RADIO BOB!-Mitarbeiter informiert wird. Der Moderator bestimmt den Zeitpunkt der Ausstrahlung des Gespräches mit dem Teilnehmer unter Berücksichtigung programmgestalterischer Belange, also der vorgesehenen Abfolge von Wortbeiträgen und Musiktiteln.
RADIO BOB! behält sich vor, nachdem ein Moderator eine Leitung ausgewählt hat, während der noch laufenden Gewinnspielrunde weitere Telefonleitungen auszuwählen, um die Teilnehmer darüber zu informieren, dass die Gewinner-Leitung bereits ausgewählt ist. Aus allen Teilnehmern können einzelne ausgewählte Personen im Gespräch zum Gewinnspielthema befragt werden oder nach ihrer Zustimmung auf einer vom ihnen angegebenen Telefonnummer zurückgerufen werden. Eine garantierte Teilnahme an einer Spielrunde ist damit nicht verbunden. Nur der ausdrückliche Hinweis durch den Moderator oder RADIO BOB!-Mitarbeiter zählt als Bestätigung des Einzugs in den Lostopf.
Am Ende des Gewinnspielzeitraums wird aus allen Personen im Lostopf (bestehend aus Teilnehmern, die während einer der Spielrunden von einem Moderator über ihren Einzug in den Lostopf informiert wurden) per Zufall ein Gewinner ermittelt.
5. Kosten
Es fallen die individuellen Verbindungskosten (Telefon) an.
Bitte kontrollieren Sie ihr Telefonverhalten, um unerwarteten Telefonkosten vorzubeugen. Ihr Telefonanbieter kann jederzeit Sonderrufnummern ohne vorherige Ankündigung für Ihren Anschluss sperren lassen. Setzen Sie sich in diesem Fall bitte mit Ihrem Anbieter in Verbindung. Das Gleiche gilt für den Fall, dass Sie Sonderrufnummern für Ihren Anschluss sperren lassen wollen.
6. Gewinn
Der Gewinner erhält je zwei Tickets für die kommenden fünf Ausgaben (2025, 2026, 2027, 2028, 2029) des Festivals Wacken Open Air inkl. Campingberechtigung. Die Camping-Kategorie kann jedes Jahr variieren, worüber der Gewinner jedoch zeitnah informiert wird. Der Gewinner kann seine Begleitung jedes Jahr frei wählen und ändern. Die An- und Abreisen zum Festival sind nicht im Gewinn inbegriffen.
Sollte eine der Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt ausfallen, verfällt der Gewinn. RADIO BOB! erstattet keinen Ausgleich. Eine Barauszahlung ist nicht möglich. Die Gästelistenplätze oder Tickets dürfen nicht an Dritte verkauft oder veräußert werden.
7. Gewinnübergabe
RADIO BOB! übergibt nach Beendigung des Gewinnspiels die nötigen Gewinnerdaten (Vor- und Nachname, Mailadresse) an den Veranstalter, sodass dieser die Gewinner auf einer Gästeliste notieren kann oder versendet die Tickets an eine vom Gewinner angegebene Adresse im Inland. Dies kann je nach Veranstaltungsjahr variieren, jedoch wird der Gewinner jährlich neu informiert.
8. Berichterstattung
Im Falle eines Gewinnes können im Rahmen der redaktionellen Berichterstattung von RADIO BOB! über die Gewinnspielaktion insbesondere Fotos, Film- sowie Tonmitschnitte online und über das Programm von RADIO BOB! im angemessenen Umfang veröffentlicht und ggf. auch durch andere Medien genutzt werden. Der Teilnehmer erklärt sich grundsätzlich bereit, nach Beendigung des Gewinnspiels zu Zwecken der Berichterstattung im angemessenen Umfang zur Verfügung zu stehen.
9. Datenschutz
Mit der Teilnahme am Gewinnspiel geht zwingend die Verarbeitung der insoweit erforderlichen personenbezogenen Daten der Teilnehmer auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) einher. RADIO BOB! wird die vom Teilnehmer im Rahmen der Registrierung und des Vorgesprächs übermittelten personenbezogenen Daten (z.B. Vor- und Nachnamen, Anschrift, Telefonnummer, weitere Kontaktdaten und ggf. Alter) ausschließlich zu Zwecken der Durchführung und Abwicklung des Gewinnspiels verarbeiten, sofern nicht eine gesonderte Einwilligung des Teilnehmers für weitere Nutzungen erfolgt. RADIO BOB! wird diese Daten nach Abwicklung der Gewinnspielaktion löschen. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur für den Fall der Einbindung eines Gewinnspielpartners, der die Übermittlung des Gewinns übernimmt, und dann auch nur für Zwecke der Gewinnübermittlung; im Übrigen nicht. Ergänzend gelten die Datenschutzbestimmungen von RADIO BOB!, in der u.a. die Betroffenenrechte des Teilnehmers ausführlich und vollständig beschrieben werden (Abschnitt 6).
10. Rechtsweg
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen, insbesondere ist die Auswahlentscheidung des Moderators unanfechtbar.
Bitte kontrollieren Sie ihr Telefonverhalten, um unerwarteten Telefonkosten vorzubeugen. Ihr Telefonanbieter kann jederzeit Sonderrufnummern ohne vorherige Ankündigung für Ihren Anschluss sperren lassen. Setzen Sie sich in diesem Fall bitte mit Ihrem Anbieter in Verbindung. Das Gleiche gilt für den Fall, dass Sie Sonderrufnummern für Ihren Anschluss sperren lassen wollen.